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LAG Hamm, 30.04.1968 - 3 Ta 27/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 30.06.2003 - II 110/03
Zuständigkeit der Gerichte für Streitigkeiten über Lohnbescheinigungen
Soweit Arbeitsgerichte entschieden haben, dass ein Arbeitgeber nicht gezwungen werden kann, Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nach dem Willen des Arbeitnehmers zu korrigieren (vgl. LArbG Hamm, Beschluss v. 30.04.1968, 3 Ta 27/68 BB 1968, 629; ArbG Kiel Urteil v. 12.08.1971, 4b Ca 616, 71 DB 1971, 2168; LArbG S-H, Beschluss v. 09.10.1986, 3 Ta 142/86 MDR 1987, 168) und deshalb die Verwaltungsgerichte bei derartigen Streitigkeiten für zuständig halten, verkennen sie die Reichweite der zivilrechtlichen Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers und die Aufgaben der Verwaltungsgerichte.